Das oberste Organ ist unsere Mitgliederversammlung. Sie setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern des Stadtverbandes, die rechtmäßig aufgenommen wurden. Die Mitgliederversammlung findet
mindestens einmal in jedem zweiten Kalenderjahr statt.
Die Mitgliederversammlung:
- … beschließt über die grundsätzlichen Aufgaben, Themen, Leitlinien und Ziele der Politik der „MIT Mittelstands- und Wirtschaftsunion Neukirchen-Vluyn“.
- … beschließt mit der Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Delegierten über Annahme und Änderung der Satzung sowie der Beitrags- und Finanzordnung. Eine Beschlussfassung über alle
Satzungsänderungen findet nur statt, wenn Änderungsanträge in der Tagesordnung angekündigt werden.
- … nimmt die Geschäftsberichte und Prüfungsberichte entgegen und erteilt Entlastung. Sie nimmt den Bericht des Stadtverbandsvorstandes entgegen und fasst hierüber Beschluss.
- … wählt mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen den oder die Ehrenvorsitzenden der MIT auf Lebenszeit sowie die Mitglieder des Vorstandes und 2 Rechnungsprüfer mindestens
in jedem zweiten Kalenderjahr.